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FG Hessen, 08.11.1996 - 4 V 3735/96 |
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Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 16.12.1997 - VII B 45/97
Ermittlungsbefugnis der Steuerfahndung
Hilfsweise ergebe sich im Streitfall die Befugnis der Steufa auch aus § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977, wie das Hessische FG mit Beschluß vom 8. November 1996 4 V 3735/96 in einem Parallelfall entschieden habe.Da der Senat nach alldem die Aufgabenzuweisung an die Steufa im Streitfall nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 bejaht, bedarf es nicht der Prüfung, ob sich eine solche Aufgabenzuweisung, wie das FA unter Hinweis auf den Beschluß des Hessischen FG vom 8. November 1996 4 V 3735/96 in einem Parallelfall meint, zusätzlich oder hilfsweise auch aus § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 ergeben könnte.
- FG Köln, 22.09.2016 - 13 K 66/13
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Herausgabeverlangens im Hinblick auf …
Es kann dahinstehen, ob die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörden - hier den Beklagten - nach Eintritt der Verfolgungsverjährung einer (möglichen) Steuerhinterziehung in den Bereich der Befugnisse nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 15. Juni 2001 VII B 11/00, BStBl II 2001, 624; Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 25. November 1999 II 71/99, EFG 2000, 470) oder des § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO (vgl. dazu Hessisches Finanzgericht, Beschluss vom 8. November 1996 4 V 3735/96, EFG 1997, 196) fällt (vgl. auch Tormöhlen, Befugnisse der Steuerfahndung bei Sachverhalten, in denen Strafverfolgungsverjährung, aber noch keine Festsetzungsverjährung nach § 169 AO eingetreten ist, wistra 1993, 174; Noack, Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung in Fällen eingetretener Strafverfolgungsverjährung, wistra 1997, 175; Dücker/Keune, Zuständigkeit der Steuerfahndung nach Ablauf der Strafverfolgungsverjährung, DStR 1999, 14).